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Unternehmensgrundsätze

Unabhängig von Ländern und Grenzen haben wir verbindliche Prinzipien und Grundsätze. Sie sind Maßstab und Richtlinie für unser Handeln.

Verhalten

Unsere Geschäftstätigkeit ist geprägt von Ehrlichkeit, Integrität und Offenheit sowie der Achtung vor den Rechten und Interessen unserer Mitarbeiter.

In gleichem Maße respektieren wir die legitimen Interessen Dritter, zu denen wir Beziehungen unterhalten.

Gesetzestreue

Die ReKon GmbH und unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, alle Gesetze und sonstigen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland einzuhalten.

Mitarbeiter

Die ReKon GmbH verpflichtet sich, die Verschiedenartigkeit und Vielfalt der Mitarbeiter zu beachten und tritt für eine Arbeitsumgebung ein, die von gegenseitigem Vertrauen und Respekt gekennzeichnet ist und in der sich alle für den Erfolg und den guten Ruf des Unternehmens verantwortlich fühlen.

Wir lassen uns bei der Einstellung, Beschäftigung und Beförderung von Mitarbeitern ausschließlich von deren Qualifikation und Eignung für die vorgesehene Tätigkeit leiten.

Wir sorgen dafür, dass die Arbeitsbedingungen im Unternehmen für alle Mitarbeiter sicher sind und ihre Gesundheit nicht gefährden.Wir lehnen jegliche Form von Zwangs- oder Kinderarbeit ab.

Wir verpflichten uns, die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten der Mitarbeiter zu fördern und weiterzuentwickeln.

Wir respektieren die Würde des Einzelnen und das Koalitionsrecht der Mitarbeiter.

Wir fördern die Kommunikation mit und unter den Mitarbeitern durch unternehmensinterne Informationen und Mitwirkungsrechte.

Geschäftspartner

Die ReKon GmbH ist bestrebt, die Beziehungen zu seinen Kunden und Geschäftspartnern für beide Seiten so nutzbringend wie möglich zu gestalten.

Im Geschäftsverkehr erwarten wir, dass unsere Partner nach Leitlinien handeln, die mit unseren Unternehmensgrundsätzen in Einklang stehen.

Umwelt

ReKon fördert aktiv das Umweltbewusstsein der Mitarbeiter und den Umweltschutz. Das Vorgehen hierfür definieren die Umweltschutzrichtlinien der ReKon.

Wettbewerb

Die ReKon GmbH setzt sich für einen intensiven und fairen Wettbewerb ein und unterstützt die Entwicklung entsprechender Wettbewerbsregeln. Die ReKon GmbH und ihre Mitarbeiter halten sich an die Grundsätze eines fairen Wettbewerbs und alle einschlägigen Vorschriften.

Geschäftliche Integrität

Die ReKon GmbH lehnt jede aktive oder passive Bestechung – direkte wie indirekte – oder die Gewährung von unerlaubten Vorteilen bei der Vergabe von Aufträgen ab. Kein Mitarbeiter darf im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen Geschenke, Zahlungen oder Vergünstigungen, die als Bestechung angesehen werden könnten, gewähren oder annehmen. Jeder Bestechungsversuch muss unmittelbar zurückgewiesen und der Geschäftsführung mitgeteilt werden.

Die Geschäftsbücher und Belege der ReKon GmbH müssen alle Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß wiedergeben. Es dürfen keine geheimen Bücher, Bestände oder Kassen eingerichtet oder geführt werden.

Interessenkonflikte

Die ReKon GmbH erwartet von seinen Mitarbeitern, dass sie außerhalb des Unternehmens auf Aktivitäten und wirtschaftliche Engagements verzichten, mit denen sie in Konflikt zu ihren Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen geraten könnten. Mitarbeiter der ReKon GmbH dürfen ihre Position im Unternehmen nicht dazu missbrauchen, sich oder anderen unzulässige wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen.

Einhaltung und Überwachung der Unternehmensgrundsätze – Meldung von Verstößen

Die Einhaltung dieser Grundsätze ist wesentlich für den Erfolg unseres Unternehmens. Die Geschäftsführung der ReKon GmbH stellt sicher, dass sie im ganzen Unternehmen angewendet werden. Der Geschäftsführer ist für die Implementierung dieser Grundsätze verantwortlich.

Für die Überwachung ist die Teamleitung in Form der operativen Einheit im Unternehmen zuständig. Sie sorgt dafür, dass die Grundsätze von den Mitarbeitern umgesetzt werden.

Verstöße gegen die Unternehmensgrundsätze sind direkt dem Geschäftsführer zu melden.

Die Geschäftsführung der ReKon GmbH erwartet, dass jeder Mitarbeiter sie oder den zuständigen Teamleiter über einen Verstoß oder einen vermuteten Verstoß gegen diese Unternehmensgrundsätze in Kenntnis setzt.

Es ist sichergestellt, dass Mitarbeiter solche Meldungen vertraulich machen können und dass ihnen dadurch keinerlei Nachteile entstehen.

Alle Arbeitnehmer und freien Mitarbeiter von ReKon müssen sich an die Unternehmensgrundsätze halten. Missbrauch oder Nichteinhaltung kann zu disziplinarischen Maßnahmen (einschließlich Kündigung oder Aufhebung des Kooperationsvertrages) führen.